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   OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21   

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OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21 (https://dejure.org/2021,2167)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.02.2021 - 2 B 32/21 (https://dejure.org/2021,2167)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - 2 B 32/21 (https://dejure.org/2021,2167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Untersagung des Betriebs von Wettvermittlungsstellen als notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus; Bestehen einer Möglichkeit zur weitgehend kontaktarmen Betriebsführung bei einer sog. Wettannahmestelle durch die Betriebsform des "Click ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Antrag auf Außervollzugsetzung des Verbots von Wettvermittlungsstellen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.

    [vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190].

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 1 S 124/21

    Wettannahmestellen: Bloße Entgegennahme von Wetten erlaubt; Erfolgreicher

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    Zur Begründung verweist die Antragstellerin auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27.1.2021 - 1 S 124/21 -, mit dem das seit dem 16.12.2020 in Baden-Württemberg geltende Verbot des Betriebs von Wettannahmestellen für den Publikumsverkehr vorläufig außer Vollzug gesetzt worden sei, soweit damit der Betrieb von Wettannahmestellen auch dann untersagt werde, wenn eine reine Wettannahme kontaktarm und innerhalb fester Zeitfenster erfolge.

    [a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 27.1.2021 - 1 S 124/21 (vgl. die Pressemitteilung dieses Gerichts)] Abgesehen davon, dass es sich auch bei der im Antrag beschriebenen Betriebsform um eine Wettvermittlungsstelle i.S.v. § 7 Abs. 6 VO-CP handelt und nicht um ein "Ladengeschäft" oder ein "Ladenlokal" i.S.v. § 7 Abs. 3 VO-CP, ist diese Betriebsform auch nicht mit einem nach § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VO-CP zugelassenen Abhol- oder Lieferdienst vergleichbar.

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2020 - 13 MN 77/20

    Corona; Fitnessstudio; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.4.2020 - 13 MN 77/20 -, juris].
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    [vgl. ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.11.2020 - 13 MN 472/20 -, juris].
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    [vgl. BVerfG, Urteil vom 26.2.2020 - 2 BvR 2347/15 - juris] Davon ausgehend ist das Betriebsverbot für Wettvermittlungsstellen bei der hier vorzunehmenden vorläufigen Bewertung nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    [vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte < dort: Festlegung von Schwellenwerten im Bereich öffentlicher Vergaben >] Das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    Auf Landesebene wurde ein Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    Auch bei "offenen" Erfolgsaussichten in der Hauptsache und einer reinen Folgenabwägung in Anlehnung an den § 32 BVerfGG Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 - , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären hätten die Interessen der Antragstellerin, von der zeitlich befristeten Betriebsuntersagung sofort verschont zu bleiben, hinter den genannten schwerwiegenden öffentlichen und privaten - mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung vor allem bei schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen auch der Bevölkerung insgesamt - Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zurückzutreten.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21
    Das besondere Regelungsinteresse des § 47 Abs. 6 VwGO [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzliche Legitimation des staatlichen Normgebers allgemein deutlich über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt] im Sinne erheblich gesteigerter "Dringlichkeit" ergibt sich aus diesem Vorbringen.
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender

  • OVG Saarland, 09.04.2020 - 1 B 83/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Schließung einer im

  • VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21

    Untersagung des Betriebs von Wettvermittlungsstellen während der Corona-Pandmie

    2. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.02.2021 und vom 25.02.2021 - 2 B 32/21 werden mit der Maßgabe abgeändert, dass bis zu einer die Gründe dieser Ent- scheidung beachtenden Neuregelung der Schließung von Sportwetten anbietenden Betrieben gilt: § 7 Abs. 6 und § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 des Artikels 2 Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 18. Februar 2021 in der Fassung der Verordnung vom 26. Februar 2021 (Amtsblatt I S. 460) werden wie folgt verfassungskonform ausgelegt:.

    Der Beschluss vom 11.02.2021 - 2 B 32/21 - hat den Antrag im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, die mit den angegriffenen Vorschriften der VO-CP erfolgende Einschränkung der Freiheitsrechte der Beschwerdeführerin sei angesichts des Infektionsge- schehens und der Notwendigkeit eines Schutzes der Bevölkerung vor le- bensbedrohlichen Ansteckungen und des Gesundheitssystems vor seiner Überlastung verhältnismäßig.

    festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.02.2021 (2 B 32/21) Grundrechte der Be- schwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 2, 44 S. 1, 20, 60 i."V.m. 1 SVerf verstößt, ihn aufzuheben und die Sache an das Oberverwaltungs- gericht zurückzuverweisen.

  • VG Berlin, 05.03.2021 - 4 L 31.21

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen für den Publikumsverkehr

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein individuelles Hygienekonzept in einem Betrieb das Ziel der (möglichst umfassenden) Kontaktvermeidung nicht in gleich wirksamer Weise verhindern kann wie eine Schließung und daher nicht als milderes Mittel in Betracht kommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Februar 2021, a.a.O., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2020 - OVG 11 S 118/20 - juris Rn. 41; OVG Saarland, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 B 32/21 - juris Rn. 14).

    Dies entspricht nicht der Betriebsform des "Click und Collect", bei der online bestellt und dann zu einem festen Termin die Ware abgeholt wird (so zur Lage im Saarland auch Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 B 32/21 -, Rn. 17, juris).

  • OVG Saarland, 04.05.2021 - 2 B 82/21

    Abänderung der Kostenentscheidung im Eilverfahren

    Eine Abänderung der Kostenentscheidung in dem Beschluss des Senats vom 11.2.2021 - 2 B 32/21 - wird abgelehnt.

    Das Vorbringen der Antragstellerin in ihren Schriftsätzen vom 15.3.2021 und vom 7.4.2021 gibt keine Veranlassung, die in dem Beschluss des Senats vom 11.2.2021 - 2 B 32/21 - getroffene Kostenentscheidung abzuändern.

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